Geschäftsordnung des Stadtelternrates Delmenhorst
§ 1 Inkrafttreten, Geltungsdauer und Änderung der Geschäftsordnung
1. Die Geschäftsordnung tritt am 20.02.2024 in Kraft.
Diese Geschäftsordnung gilt für die Dauer der laufenden Amtszeit und gilt kommissarisch bis zur ersten vom neuen Stadtelternrat einberufenen Sitzung. In dieser Sitzung kann grundsätzlich eine neue Geschäftsordnung beschlossen werden.
2. Die Geschäftsordnung kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit, jedoch mit mindestens 8 der gewählten anwesenden Mitglieder bzw. deren Ersatzmitglieder geändert werden.
§ 2 Aufgaben
1. Der Stadtelternrat ist ein politisch unabhängiges, von Eltern gewähltes, demokratisches Gremium, das seine Aufgabe darin sieht, Belange der Schülerinnen und Schüler und Eltern im Schulbetrieb auf Basis des niedersächsischen Schulgesetzes zu vertreten. Er hat kein parteipolitisches Mandat.
§ 3 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzern. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, wählt der Stadtelternrat einen Nachfolger.
2. Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall der stellvertretende Vorsitzende, vertritt den Stadtelternrat.
3. Der Vorstand kann Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden, nach eigenem Ermessen treffen. Diese sind dem Stadtelternrat auf der nächsten Sitzung zu erläutern und zu begründen.
4. Der Vorstand des Stadtelternrates kann in seinen Sitzungen entsprechende Berater und Gäste hinzuziehen.
5. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört insbesondere:
-die Vorbereitung der Sitzungen
-die fristgerechte Einladung zu den Sitzungen
-die Leitung der Sitzungen, Verhandlungen und Veranstaltungen
-die Ausführung der Beschlüsse des Stadtelternrates
-die Außenvertretung des Stadtelternrates.
6. Wenn ein Vorstandsmitglied sein Amt nicht wahrnimmt oder mehrfach gegen die Geschäftsordnung verstößt, können Mitglieder des Stadtelternrates einen schriftlichen Antrag auf Abwahl stellen. Der Antrag ist mit einfacher Mehrheit, jedoch mit mindestens 8 der gewählten anwesenden Mitglieder bzw. deren Ersatzmitglieder zu unterschreiben. Die anschließende Abstimmung innerhalb des Stadtelternrates hat mit einer 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtelternrates zu erfolgen. Während der Abstimmung über die Abwahl ist die Anwesenheit eines Vertreters des für Schulträgeraufgaben zuständigen Fachbereichs erforderlich.
§ 4 Mitglieder
1. Der Stadtelternrat setzt sich aus gewählten Mitgliedern aller Schulen im Einzugsgebiet der Stadt Delmenhorst zusammen.
2. Die Mitglieder und die stellv. Mitglieder des Stadtelternrates nehmen ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahr.
3. Die Mitglieder sind angehalten, regelmäßig an den Sitzungen des Stadtelternrates teil-zunehmen. Im Falle ihrer Verhinderung sorgen sie frühzeitig für die Vertretung durch ein stellv. Mitglied ihrer Schule.
4. Die stellv. Mitglieder haben nur dann ein Stimmrecht, wenn sie ein stimmberechtigtes Mitglied vertreten.
5. Mitglieder des Stadtelternrates können Äußerungen und Stellungnahmen im Namen des Stadtelternrates nur mit besonderem Auftrag durch den Vorstand oder den Stadtelternrat abgeben.
6. Die Mitglieder des Stadtelternrates sind gehalten, die parteipolitische Unabhängigkeit des Stadtelternrates zu wahren.
§ 5 Sitzungen
1. Pro Schuljahr finden mindestens zwei Sitzungen statt (niedersächsisches Schulgesetz) Die Einladung zu den Sitzungen des Stadtelternrates erfolgt schriftlich mindestens 10 Tage vor der Sitzung unter Angabe von Zeit, Ort und vorläufiger Tagesordnung. Die Notwendigkeit der verkürzten Ladungsfrist ist durch eine 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder in der entsprechenden Sitzung zu Beginn zu bestätigen. Eine Ablehnung führt zur Beschlussunfähigkeit.
2. Auf schriftlichen Antrag von mindestens acht Mitgliedern unter Nennung eines Tagesordnungspunktes muss der Vorstand innerhalb von drei Wochen zu einer Sitzung einladen.
3. Zusätzlich beantragte Tagesordnungspunkte werden zur Beschlussfassung durch eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder verbindlich auf die Tagesordnung aufgenommen.
4. Einladungen und Sitzungsunterlagen werden an die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Stadtelternrates versendet.
5. Der Stadtelternrat tagt nicht öffentlich.
6. Alles im Stadtelternrat Besprochene ist vertraulich zu behandeln.
§ 6 Beschlussfassung
1. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Abwesenheit ist das entsprechende Ersatzmitglied stimmberechtigt. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
2. Der Stadtelternrat ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Ladung mindestens ein Viertel seiner stimmberechtigten Mitglieder, bzw. entsprechende Vertreter, anwesend sind.
3. Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden und wird der Stadtelternrat zur Beratung über denselben Gegenstand erneut einberufen, so ist er in dieser Angelegenheit ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn in der Einladung hierauf ausdrücklich hingewiesen wird.
4. Abstimmungen sind offen. Auf das Verlangen eines Mitgliedes ist geheim abzustimmen.
§ 7 Protokoll
1. Über jede Sitzung wird ein Kurzprotokoll erstellt, welches Ort und Zeit der Sitzung, Anwesenheitsliste, die behandelten Angelegenheiten und die Beratungs- und Wahlergebnisse enthält.
2. Verantwortlich für die Erstellung des Protokolls ist ein vom Stadtelternrat zu Beginn der Sitzung bestimmter Schriftführer.
3. Das Protokoll wird spätestens bei der folgenden Sitzung verlesen und ist dort zu genehmigen. Einwendungen und inhaltliche Korrekturen werden im dann folgenden Protokoll vermerkt. Auf Wunsch kann das Protokoll vorab elektronisch versendet werden.
§ 8 Arbeitskreise
1. Der Stadtelternrat kann Arbeitskreise bilden.
2. Der Stadtelternrat wählt für die jeweiligen Arbeitskreise einen Vorsitzenden, der die Veranstaltungen des Arbeitskreises vorbereitet und leitet, gegebenenfalls Referenten/Fachleute einlädt und die Kommunikation mit dem Stadtelternrat sicherstellt.
3. Der Vorsitzende des jeweiligen Arbeitskreises erstattet dem Stadtelternrat bei allen Sitzungen einen Bericht über den Sachstand.
Delmenhorst, den 20.02.2024
Aus Gründen der Vereinfachung und besserer Lesbarkeit wurde lediglich die männliche Form benutzt.